Struktur
Die Kirchenverwaltung (KV) ist die gesetzliche Vertretung der Kirchengemeinde sowie der Kirchenstiftung, insbesondere für die zeitlichen Güter und den Vermögensangelegenheiten. Die KV ist somit verantwortlich für die finanziellen, verwaltungstechnischen und personellen Rahmenbedingungen einer Pfarrei, Kuratie oder Filiale.
Die Mitglieder einer KV werden von den Wahlberechtigten der Kirchengemeinde mit einer Amtszeit von sechs Jahren gewählt. Die KV besteht aus dem jeweiligen Pfarrer einer Seelsorgestelle bzw. Pfarreiengemeinschaft als Kirchenverwaltungsvorstand und aus den gewählten Mitgliedern. Zusätzlich kann die KV auf Vorschlag des KV-Vorstandes 2 weitere Mitglieder berufen.
Aufgaben
Zu den wesentlichen Aufgaben der Kirchenverwaltung zählen insbesondere:
Max Essendorfer
Anton Lerch
Annemarie Maier
Michael Wohlschläger