Der Pfarrgemeinderat (PGR) wird von den Katholiken der Pfarrgemeinde direkt gewählt. Er ist das vom Erzbischof anerkannte Laiengremium in der Pfarrgemeinde. Die Amtszeit der Pfarrgemeinderäte beträgt vier Jahre. Wahlberechtigt sind alle Katholiken ab 14 Jahre. Gewählt werden können alle Katholiken, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Viele kennen den PGR als guten Gastgeber am jährlichen Pfarrfest, seine Aufgaben gehen jedoch viel weiter. Dem PGR kommt für das Leben der Pfarrgemeinde eine Schlüsselfunktion zu. In ihm werden viele Informationen zusammengetragen, wichtige gemeindliche Entscheidungen vorbereitet und unterschiedliche Gruppen und Initiativen vernetzt. Der PGR ist gedacht als „Seismograph“ für Wünsche, Enttäuschungen, Hoffnungen und Aufbrüche in den Gemeinden. Er berät und unterstützt die Pfarrer und pastoralen Mitarbeiter bei der Seelsorge.
Auch mit der von der Erzdiözese gewünschten Einführung von Pfarrverbandsräten bleibt der örtliche PGR ein wichtiger Faktor, um die Nähe der Kirche zu den Menschen zu gewährleisten. Die Kirche hat mit ihm ein Gesicht am Ort und er kann für das Seelsorgteam Augen, Ohren und Hände in unsere Pfarrei hinein sein und diese in ihrer Arbeit unterstützen. Der PGR bleibt so verantwortlich für die Belange und die „Schätze“ in unserer Pfarrei.
Die Arbeit des PGR beruht dabei auf dem Bild von der Kirche als Volk Gottes, wie es das II. Vatikanische Konzil in den Jahren 1962 bis 1965 entworfen hat. Die Gemeinde wird demnach von allen ihren Mitgliedern getragen. Alle sind berufen, sich zu engagieren. Mitverantwortung in der Kirche ist daher wichtig und wertvoll.
Barbara Bader
Vorsitzende
Hubert Betzinger
Maria-Theresia Feuerreiter
Stefanie Schönknecht
Regina Thurnhuber
Ab 25. Februar für Oberwarngau und Osterwarngau getrennte Sitzungen. Protokolle für Osterwarngau können nun unter Osterwarngau eingesehen werden.
PGR Ober- und Osterwarngau vom 01.02.2017
PGR Ober- und Osterwarngau vom 26.10.2016
PGR Ober- und Osterwarngau vom 27.07.2016
PGR Ober- und Osterwarngau vom 29.06.2016