Kirchenverwaltung Hartpenning

Bild: Faktum/ADP

Struktur

Die Kirchenverwaltung (KV) ist die gesetzliche Vertretung der Kirchengemeinde sowie der Kirchenstiftung, insbesondere für die zeitlichen Güter und den Vermögensangelegenheiten. Die KV ist somit verantwortlich für die finanziellen, verwaltungstechnischen und personellen Rahmenbedingungen einer Pfarrei, Kuratie oder Filiale.

Die Mitglieder einer KV werden von den Wahlberechtigten der Kirchengemeinde mit einer Amtszeit von sechs Jahren gewählt. Die KV besteht aus dem jeweiligen Pfarrer einer Seelsorgestelle bzw. Pfarreiengemeinschaft als Kirchenverwaltungsvorstand und aus den gewählten Mitgliedern. Zusätzlich kann die KV auf Vorschlag des KV-Vorstandes 2 weitere Mitglieder berufen.

Aufgaben

Zu den wesentlichen Aufgaben der Kirchenverwaltung zählen insbesondere:

  • Gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens
  • Beschlussfassung des Haushaltsplanes und anschließender Überwachung des Budgets
  • Anerkennung der Jahresrechnung
  • Entscheidung über den Verwendungszweck von freiwilligen Zuwendungen
  • Beschaffung und Unterhalt der Inneneinrichtungen von Kirchen, Diensträumen und Pfarrheimen, sowie Freiflächen
  • Verantwortung für das Personal der Kirchenstiftung
  • Beratung und Beschluss von durchzuführenden Baumaßnahmen
  • Führung des Inventarverzeichnisses

 

 

Mitglieder

Lorenz Knoll,
Stellvertretender Kirchenverwaltungsvorstand

Johann Zellermayer
Kirchenpfleger

Andreas Reichhart

Katharina Meixner

Maria Meier