Beerdigungen

Ein Angehöriger ist verstorben. Es ist uns wichtig, dass wir gerade in dieser Zeit für Sie da sind – insbesondere für die seelsorgliche Begleitung und für die Gestaltung der Trauerfeierlichkeiten. Für die unmittelbaren Formalitäten, die es zu erledigen gilt, ist es hilfreich, sich an ein Beerdigungsinstitut Ihrer Wahl zu wenden.

Für die Bestattung auf einem Friedhof sind die geltenden Ordnungen zu beachten. In Holzkirchen ist der alte Friedhof und der neue Friedhof in Händen der Marktgemeinde Holzkirchen, wo Sie weitere Informationen erhalten. Die Friedhöfe Föching, Hartpenning, Roggersdorf, Oberwarngau, Osterwarngau und Wall sind in kirchlicher Hand.

Die aktuellen Friedhofsordnungen können Sie hier einsehen:

Friedhofs- und Gebührenordnung Föching

Friedhofsordnung Hartpenning

Friedhofsordnung Roggersdorf

Gebührenordnung Roggersdorf

Friedhofsordnung Oberwarngau

Friedhofsordnung Osterwarngau

Friedhofsordnung Wall